gesetzliche Anforderungen an Pfeifentabak


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Abgeschickt von shisha-fan am 02 Mai, 2004 um 14:10:49:

Jeder der schon mal Kontakt zur Wasserpfeife hatte wird wissen, das der Wasserpfeifentabak ein klebriges Zeug (wegen der Melasse) ist und nicht mit Pfeifentabak zu vergleichen ist. Rein steuerrechtlich f�llt Wasserpfeifentabak aber unter Pfeifentabak. Da es zur Zeit lieferschwierigkeiten gibt und diese wegen des "Tabakgesetzes" sein sollen, das besagt WP-Tabak sei zu feucht. Welches Gesetz oder welche Verordnung regelt was Tabak ist? Genaueres �ber diese Problematik ist auch in einschl�gigen Foren nicht zu finden.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Danke und Gr��e
shihsa-fan



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